4. Datenschutzgrundsätze

Jedes Unternehmen sollte die Datenschutzgrundsätze kennen, denn diese sind verbindlich!

 

Die Nichtbeachtung dieser Grundsätze ist gem. Art. 83 DSGVO mit Bußgeld bedroht.

   

Datenschutzgrundsätze

Datenschutzgrundsätze

  • Rechtmäßigkeit: Es muss eine Rechtsgrundlage oder Einwilligung vorliegen.
  • Verarbeitung nach Treu und Glauben: Betroffene Personen müssen in der Lage sein, über eine Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erfahren, und müssen ordnungsgemäß und umfassend über die Bedingungen der Erhebung informiert werden.
  • Transparenz: Die Informationen über die Datenerhebung für den Betroffenen müssen in präziser, verständlicher und leicht zugänglicher Form sein.

Gesetze und Verordnungen

Gesetze und Verordnungen

Detailierte Informationen können Sie den Gesetzen und Verordnungen hinter diesen externen Links entnehmen.

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