4. Datenschutzgrundsätze
Jedes Unternehmen sollte die Datenschutzgrundsätze kennen, denn diese sind verbindlich!
Die Nichtbeachtung dieser Grundsätze ist gem. Art. 83 DSGVO mit Bußgeld bedroht.
Datenschutzgrundsätze
- Rechtmäßigkeit: Es muss eine Rechtsgrundlage oder Einwilligung vorliegen.
- Verarbeitung nach Treu und Glauben: Betroffene Personen müssen in der Lage sein, über eine Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erfahren, und müssen ordnungsgemäß und umfassend über die Bedingungen der Erhebung informiert werden.
- Transparenz: Die Informationen über die Datenerhebung für den Betroffenen müssen in präziser, verständlicher und leicht zugänglicher Form sein.