Soziale Einrichtungen

In sozialen und gemeinnützigen Einrichtungen werden überwiegend Gesundheitsdaten verarbeitet.

Wie ist mit den besonders schützenswerten Daten umzugehen?

 

Beispiel: Verlust eines Smartphones

 

Mitarbeiter in ambulanten Diensten nutzen Smartphones zur mobilen Erfassung der Leistungen beim Patienten vor Ort.

1. Was muss der Mitarbeiter bei einem Verlust des Smartphones schnellstmöglich tun?

2. Was muss der Verantwortliche des Unternehmens umgehend einleiten?

    - Gibt es überhaupt Regelungen, wie bei einem Verlust vorgegangen werden muss?

    - Sind alle Daten auf den Endgeräten verschlüsselt? 

    - Kann eine verantwortliche Person des Unternehmens per Fernzugriff Datenzugriffe sperren oder gar löschen?

3. Ist der Verlust des Smartphones evtl. sogar bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde meldepflichtig?

 

Es gibt noch viele weitere Fragen zu diesem Thema, die beantwortet werden müssen.

 

Mit Hilfe von Checklisten, werden bei pro.DAT alle relevanten Themen strukturiert abgearbeitet. Kaum eine Frage bleibt dabei offen. Dabei gehen wir dennoch stets auf die individuellen Ansprüche und Bedürfnisse der Unternehmen ein.

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