Prozessorientierter Datenschutz
Als externe Datenschutzbeauftragte beraten wir Sie zur Einhaltung der DSGVO in Ihrem Unternehmen sowie zu sämtlichen Spezialgesetzen im Datenschutz. Wir unterstützen und begleiten Sie bei der Umsetzung der datenschutzkonformen Ausgestaltung Ihrer Prozesse.
Im Rahmen einer Bestandsaufnahme betrachten wir die Kernprozesse in Ihrem Unternehmen und schauen uns den Datenfluss zwischen den Fachabteilungen, wie z.B. Personalabteilung, Finanzbuchhaltung, Kundenverwaltung, Marketing, usw. sowie externen Stellen an. Daraus entwickeln wir die entsprechenden Konzepte zur effizienten und effektiven Umsetzung der Datenschutzanforderungen.
DSGVO Grundschutz
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Artikel 91 DSGVO räumt Kirchen, religiösen Vereinigungen und Gemeinden eigene Datenschutzregelungen ein, sofern diese zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der DSGVO bereits angewendet wurden und im Einklang mit der DSGVO gebracht werden.
Daraus resultieren in der Evangelischen Kirche in Deutschland das DSG-EKD und in der Katholischen Kirche die Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) mit jeweils eigenständigen Aufsichtsbehörden.
IT-Sicherheitsverordnung der Evangelischen Kirche (ITSVO-EKD)
Gemäß IT-Sicherheitsverordnung - ITSVO-EKD vom 29. Mai 2015 haben die Evangelische Kirche in Deutschland, ihre Gliedkirchen und ihre gliedkirchlichen Zusammenschlüsse sowie die ihnen zugeordneten kirchlichen und diakonischen Werke und Einrichtungen sicherzustellen, dass ein IT-Sicherheitskonzept erstellt und kontinuierlich fortgeschrieben wird. Der für die Umsetzung des IT-Sicherheitskonzeptes erforderliche Sicherheitsstandard soll sich an den Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Informationssicherheit und zum IT-Grundschutz orientieren.