22.07.2021 Homeoffice- Sommer 2021 -
Sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einig, dass ein Arbeiten im Homeoffice oder dem mobilen Arbeiten gewünscht ist, dann sind jedoch - nach wie vor - die unterschiedlichsten Gesetzgebungen (z. B. Arbeitsschutz und Datenschutz) sowie betriebliche Vereinbarungen zu berücksichtigen.
Das bedeutet vorab:
Privater Wohnraum der Beschäftigten liegt außerhalb der Einflusssphäre des Arbeitgebers. (Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung Artikel 13 GG). Homeoffice ist kein "ausgelagertes Büro". Auch die häuslichen Verhältnisse der Beschäftigten (z.B. kein geeigneter Bildschirmarbeitsplatz, räumliche Enge) können einer Arbeit im Homeoffice entgegenstehen.
Weitere Informationen zum Homeoffice und zum mobilen Arbeiten finden Sie beim BSI “Homeoffice? – Aber sicher“ und bei dem BfDI “Telearbeiten und Mobiles Arbeiten“.
Ausführlicher Artikel als PDF: >> Homeoffice - Sommer 2021 <<
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